ARD-Pressekonferenz vom 12.09.2018

Gewährleistung von Vielfalt

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm und Programmdirektor Volker Herres sprachen auf einer Pressekonferenz über Geschäftsgeheimnisse, „Babylon Berlin“, Schlager-Playback und Übergriffe auf Journalisten. Außerdem Antworten der RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und des GVK-Vorsitzenden Lorenz Wolf

ARD-Pressekonferenz vom 12.09.2018

Am 12.09. fand in Berlin eine ARD-Pressekonferenz statt. Hier gibt es die Video-Aufzeichnung. Die Mitteilungen der ersten 30 Minuten lassen sich im Wesentlichen auf ARD.de nachlesen. Es waren ca. 15 Medienvertreter anwesend, die knapp 40 Minuten Zeit hatten, Fragen zu stellen. Außerdem gab es im Anschluss an die PK Gelegenheit für weitere Fragen.

Erwähnenswert:

– Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm ist besorgt dass die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in deutsches Recht dazu führt, dass Journalisten die Arbeit erschwert wird: „Wir glauben, dass der Gesetzentwurf die Rundfunkfreiheit und vor allem die Arbeitsgrundlagen des investigativen Journalismus nicht in dem erforderlichen Umfang wahrt.“

– Die genauen Kosten der ARD-Intendantentagung im Berliner Fünf-Sterne-Hotel Waldorf-Astoria bleiben vermutlich ein Geschäftsgeheimnis. Mehrere Nachfragen hierzu führten zu keinem Ergebnis.

– Es gibt eine zweite Staffel von „Babylon Berlin“ und die wird, wie schon die erste Staffel, zuerst beim Pay-TV-Sender Sky zu sehen sein und später in der ARD

– Ulrich Wilhelm erwähnt, im Hinblick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „zur Gewährleistung von Vielfalt in der Berichterstattung, Vielfalt der Themen, der Perspektiven“.

– Die Frage, warum sich wiederkehrende Musikformate im Gemeinschaftsprogramm Das Erste nur dem Schlager widmen, konnte nicht abschließend geklärt werden.

– Im ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste werden laut Programmdirektor Volker Herres „regelmäßig Rock- und Pop-Konzerte“ übertragen.
Update: Ich habe die ARD per Mail gefragt, welche Rock/Pop-Konzerte in 2017 und 2018 ausgestrahlt wurden und habe folgende Auflistung erhalten:

08.06.2017
20:15-22:00 Uhr

   Helene Fischer – Ihre neuen Songs

22.07.2017
01:25-05:20 Uhr

   Konzert-Highlights aus 40 Jahren Rockpalast

22.09.2017
23:30-01:15 Uhr

   New Pop Festival – Konzerthighlights

21.09.2018
23:30 – 01:15 Uhr

   New Pop Festival – Konzerthighlights

– Volker Herres, Programmdirektor Das Erste, sagt, Voll-Playback in Musiksendungen ist „in Ordnung“.

– Der katholische Geistliche und Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz Lorenz Wolf möchte die Frage, ob Playback mit dem Achten Gebot vereinbar ist, weder mit Ja noch mit Nein beantworten.

Im Folgenden Auszüge aus der Pressekonferenz:

Ulrich Wilhelm (Intendant ARD): Wir haben uns (auf der Intendanten-Tagung) ausgetauscht über die Erfahrungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARD aber auch Mitglieder anderer Redaktionen, Fotografen, Kameraleute in Chemnitz und Köthen gemacht haben, wo es in beachtlichem Umfang zu Übergrifflichkeiten gegenüber Berichtenden gekommen ist. Wir haben einmal mehr bekräftigt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass Journalisten, Fotografen Kameraleute ihrer Arbeit nachgehen können, die ja im öffentlichen Interesse liegt, ohne Angst persönlich zu schaden zu kommen. (…)

Wir haben durch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einmal mehr einen verfassungsrechtlichen Rahmen der deutlich macht, dass die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Gewährleistung von Vielfalt in der Berichterstattung, Vielfalt der Themen, der Perspektiven, dass dieses auf bestimmten Voraussetzungen beruht, die der Gesetzgeber im Rahmen der Verfassung, im Rahmen der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 immer wieder zu gewährleisten hat. (…)

Eine Differenzierung in unserem Auftrag mit einer stärkeren Legitimation von Bildung, Information und Kultur gegenüber etwa Film, Unterhaltung und Sport lehnen wir ab. Wir glauben, dass wir bei der ungeteilten Beauftragung bleiben sollten, die geradezu in unseren Gründungsdokumenten aus den 40er Jahren im Lichte der Erfahrungen der NS-Diktatur und des Zweiten Weltkriegs sich findet, um mitten in der Gesellschaft verankert zu sein, um ein möglichst breites Publikum zu erreichen. Es gibt keine Trennschärfe zwischen Unterhaltung und Information in der Weise, dass das für jeden objektiven Betrachter immer glasklar zu unterscheiden wäre, sondern es ist insgesamt sehr viel zu leisten um Menschen zu erreichen, um sie zu informieren, zu bilden und zu unterhalten, wie es in der BBC-Charta heißt. Hier glauben wir, dass diese Grundlage erhalten bleiben sollte.

Ein wichtiges Thema, das sehr schnell aktuell werden wird, möchte ich Ihnen ans Herz legen: Es gibt eine EU-Richtlinie, die sich befasst mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Diese EU-Richtlinie ist in deutsches Recht zu überführen, wie eben in allen anderen Mitgliedsstaaten auch. Da wird schon in der kommenden Woche im Bundesrat darüber zu beraten sein, das Kabinett hat einen Gesetzentwurf im Juli verabschiedet. Wir glauben, dass der Gesetzentwurf die Rundfunkfreiheit und vor allem die Arbeitsgrundlagen des investigativen Journalismus nicht in dem erforderlichen Umfang wahrt. Wir waren zunächst dankbar, dass das Kabinett auf unsere Bedenken, die wir auch in einem gemeinsamen Brief unterschiedlicher Medienverantwortlicher vorgetragen hatten, aufgegriffen hat. Aber wir glauben, dass das nicht weitgehend genug passiert ist. Der Ausgangstext der EU-Richtlinie schützt die Grundlagen des investigativen Journalismus nach unserer Einschätzung besser als der jetzt vorgelegte Entwurf zur Umsetzung in deutsches Recht. Aufklärerische journalistische Arbeiten wie etwa bei den Panama Papers wären unter Geltung dieses neuen Rechts, wenn es so umgesetzt würde, schwerer möglich, als das bisher der Fall ist. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses kann zu weitgehend ausgelegt werden, Journalisten, vor allem auch deren Informanten, Whistleblower zum Beispiel, würden mit einem Risiko leben und lange nicht wissen, ob die in dem Gesetzestext auch angelegten Rechtfertigungstatbestände tatsächlich für sie gelten. Und Sie wissen ja, bei strafrechtlichen Folgen kann auch eine Redaktion den Mitarbeiter gar nicht freistellen, sondern die sind ja nach unserer Rechtsordnung immer höchstpersönlich… Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat hier noch nachzubessern und die Arbeitsfähigkeit investigativer Recherche noch besser zu schützen

Herr Wilhelm, Sie haben im Zusammenhang von Chemnitz, Köthen über Übergriffe auf Journalisten im „beachtlichen Umfang“ gesprochen. Können Sie das für Ihre Häuser beziffern?

Wilhelm: Was die genauen Zahlen anbelangt, damit haben wir uns nicht auseinandergesetzt. Nach nach vielen Rückmeldungen, die wir bekommen haben, vom RBB, MDR und ZDF, von Zeitungsredaktionen, war nicht zu übersehen, dass es ein gewisses Feindbild von Berichterstattern, Fotografen und Kameraleuten gab, dass mit einem erschreckenden Ausmaß an Hass gegen Journalisten agitiert wurde. So dass hier eine doch beachtliche Bedrohungslage von den Reportern empfunden wurde. Wenn wir betrachten, dass Berichterstattung immer im öffentlichen Interesse liegt, dass es keine Themen geben darf, die schlechthin der Berichterstattung entzogen sind, wo man sagt „da wollen wir lieber nicht genau hinschauen“, dann ist klar, dass das eine gemeinsame Aufgabe ist, sowohl der staatlichen Stellen, aber auch der Redaktionen, dafür zu sorgen, dass Berichterstattung gewährleistet ist. Das öffentliche Interesse an Berichterstattung ist ein überragendes Gut, nur deshalb gibt es die Pressefreiheit und die Rundfunkfreiheit, weil sie so eine wichtige Funktion für die Allgemeinheit haben. Für die Qualität der Meinungsbildung.

Herr Wilhlem, Sie sprachen über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Wo ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen verschlimmbessert worden?

Wilhelm: Es ist nicht nur unser Eindruck, der Eindruck unserer Juristen, sondern es haben auch juristische Gutachter anderer Medien diesen Eindruck. Es ist zum Beispiel den Unternehmen zu sehr überlassen, was als Geschäftsgeheimnis unter den Schutz des Gesetztes fällt. Dieses immer vorhandene Spannungsgefüge, etwa mit der Berichterstattungsfreiheit, mit den Möglichkeiten für investigative Recherche ist aus unserem Empfinden nicht so aufgelöst. Die EU-Richtlinie selber lässt hier stärkere Ausnahmen von der Anwendung der Richtlinie zu wenn es um die Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit geht.

Herr Wilhelm, Sie sprechen von der „ungeteilten Beauftragung“, das klingt so ein bisschen wie: ‚Wir bleiben, was wir sind und ändern wollen wir auch nichts.‘

Wilhelm: Das ist keinesfalls so gemeint. Schon der Blick in die Realität zeigt ja, dass wir uns massiv ändern. Es gibt kein Medienunternehmen, das nicht im Zuge der Digitalisierung in großer Veränderung begriffen ist, es gibt Häuser, auch im BR, wo enorm viel verändert worden ist, mit Personalabbau verbunden, auch mit schrumpfenden Haushalten. Unser Haus hat in vier Haushalten hintereinander fast 80 Millionen dauerhaft herausgenommen. Diese Verbindung aus Medienwandel und Beibehaltung des linearen Angebots für die Teile der Bevölkerung, die das auch noch weiterhin präferieren, aber Ausbau von Mediatheken, von Audiotheken, auch von unterschiedlichen Angeboten, auch auf Drittplattformen im Zuge des neuen Telemedienauftrags, bei fehlender Kompensation der Teuerung, anhaltendem Personalabbau – das ist kein Bild über das ich die Überschrift setzen würde „weiter so“, oder „Besitzstände verteidigen“. Uns ist sehr wohl bewusst, dass sich vieles ändert, wir betreiben das auch aktiv, da geht es aber um etwas Anderes. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ja mit einem Leitbild geschaffen worden, mitten in der Gesellschaft zu sein, und allen Menschen ein Angebot von Wert zu machen.
Die Leute finden aber ganz Unterschiedliches für Sie spannend, für manche ist Sport enorm wichtig, für andere Politik und je nischiger wir werden, desto mehr hätten wir ein Bild, wo die Allgemeinheit für etwas bezahlt, was dann allerdings nur die Präferenzen weniger trifft. Ich halte nichts davon, zu sagen: Wir verengen uns ganz stark auf Kultur, Bildung und Information, und vernachlässigen etwa Film, Sport oder Unterhaltung.

Herr Wilhelm, Sie haben eingangs das Urteil des BVerfG erwähnt und betont, dass auf inhaltliche Vielfalt wertgelegt wird. Im Fernsehen gibt es im ARD-Hauptprogramm wiederkehrende Musikformate bzw. Musiksendungen zur Primetime ausschließlich für Schlager. Auf welcher Grundlage schließt man die anderen Genres aus, wenn Sie doch die Vielfalt betonen?

Volker Herres (ARD-Programmdirektor): Man muss sagen, unseren Vielfaltsauftrag erfüllen wir über das Gesamtangebot, nicht in einzelnen Kanälen. Auch wenn das Gemeinschaftsprogramm einen wichtigen Beitrag dazu leistet steht Musik generell nicht im Fokus des Gemeinschaftsprogramms. Das Gemeinschaftsprogramm versteht sich als informationsorientiertes Vollprogramm, für ein breites Publikum. Musik steht nicht im Fokus des Ersten Deutschen Fernsehens. Aber wir haben gleichwohl, wir haben schon aus Bayreuth übertragen, um mal etwas ganz Anderes zu nehmen, wir übertragen regelmäßig – wenn auch Spät, aber da erreichen Sie am ehesten auch das Publikum – Rock- und Pop-Konzerte. Das SWR3-Popfestival können Sie im Ersten Deutschen Fernsehen verfolgen (am 21.09.2018, 23.30 Uhr bis 01:15 Uhr), wir haben immer, auch anlassbezogen, einzelne Konzerte von Künstlern aus der Rock- und Pop-Szene ins Erste genommen.
In den Unterhaltungsformaten spielt der Schlager eine große Rolle, insbesondere bei Silbereisen, der hat sich prächtig entwickelt, sich immer mehr von dem volkstümlichen Genre von dem er ursprünglich kam hin entwickelt in eine modernere Schlagerwelt, die eine große Rolle spielt, übrigens auch bei jungen Leuten, das unterschätzt man immer. Das ist oft eine urbane Sicht, die wir da vielleicht alle haben in unseren Milieus.
„Immer wieder Sonntags“ ist in der Tat ein Genre, wo wir die volkstümliche Musik pflegen. Das ist ein ausgewogener Mix, den wir da erfüllen. Wir haben im Gemeinschaftsprogramm nicht den Anspruch ein umfassendes Spektrum des musikalischen Angebots von der Klassik bis zu Rock/Pop oder Electro-Szene oder was es alles, über Schlager und volkstümliche Musik hinaus, gibt abzubilden. Das kann ein Vollprogramm nicht leisten.

Es ist sozusagen falsch, vom Gemeinschaftsprogramm Das Erste ein ausgewogenes Musikprogramm zu erwarten.

Herres: Wir haben alle Genres, Sie finden bei uns Klassik **, Sie finden bei uns Silvester-Konzerte, wir übertragen immer wieder auch sonst klassische Konzerte aus gegebenem Anlass, wir haben volkstümliche Musik, Schlager und Rock/Pop, Sie finden alles, was es in der Musik gibt, aber wir haben nicht den Anspruch… Das ist kein Musikprogramm, wir machen Fernsehen und nicht Hörfunk. Die Erwartung an ein Vollprogramm ist, tagsüber verlässliche Angebote zu haben und am Abend Fiktionales, das ist der Schwerpunkt am Abend und Informationen zu bekommen, alles andere wäre einem Vollprogramm unangemessen.

** Update: Die ARD sendete mir auf Anfrage folgende Liste klassischer Konzerte, die 2017 und 2018 in der ARD ausgestrahlt wurden:

01.05.2017
11:00-13:00 Uhr

   Europakonzert der Berliner Philharmoniker 2017

22.12.2017
16:15-17:00 Uhr

   Weihnachten in aller Welt

01.05.2018
11:00-12:55 Uhr

   Europakonzert der Berliner Philharmoniker 2018

31.12.2018
17:00 – 18:30 Uhr

   Silvesterkonzert

Stefan Mross sagte zur FAZ, in seiner Show „Immer wieder sonntags“ müsse „alles Playback“ sein. Bei den Festen von Florian Silbereisen setzt man ebenfalls viel auf Voll-Playback. Auch Silbereisen singt dort Playback mit seiner Band Klubbb3, gleichzeitig wird das Wort „live“ eingeblendet. Wenn Sänger und Sängerinnen in Ihren Sendungen mit Voll-Playback auftreten, teilweise auch mit kompletter Band, die nur Voll-Playback spielt: Wird das Ihrem Anspruch an musikalische Darbietungen im Fernsehen gerecht?

screenshot-silbereisen

Screenshot aus der Sendung „Schlager, Stars & Sterne 2018“, 02.06.2018

Herres: Sie haben bei solchen Unterhaltungsshows – das sind ja keine reinen Musikshows, die Florian Silbereisen macht, das sind große Unterhaltungsshows – da haben Sie komplizierteste Abläufe, das findet live vor Ort statt, zum Teil im Freien, das ist technisch und produktionsseitig und redaktionell außerordentlich kompliziert. Da können Sie eine Band nicht unter Live-Bedingungen generell spielen lassen. Das gibt es auch, dass die Live-Auftritte drin haben, aber wenn Sie das in der Perfektion, mit der wir das machen wollen, anbieten wollen, handwerklich, da kommen Sie nicht drum herum in solchen Situationen auch mit Playback in der Regel zu arbeiten.

Es ist größtenteils Playback in diesen Sendungen.

Herres: Ja, ich finde das in Ordnung.

Wilhelm: Die Verpflichtung zur Vielfalt trifft uns als Anstalt. Wenn Sie alles in den Blick nehmen, mit den Klangkörpern, mit den umfangreichen Hörfunkwellen, mit den Education-Projekten der Klangkörper, dann lässt sich sagen, dass die ARD einer der größten Konzertveranstalter Deutschlands ist, auf dem Sektor der Klassik. Oder auch Jazz. Wir machen viele Produktionen mit Jazz-Festivals, BR-Klassik zum Beispiel. In den dritten Programmen gibt es eine sehr breite Palette.

Meine Frage war, warum Sie das nicht im Hauptprogramm Das Erste zeigen. Und diese Frage wurde nicht wirklich beantwortet.

Wilhelm: Sie ist beantwortet worden mit der Philosophie des Vollprogramms, das eben tatsächlich so ganz unterschiedliche Themen mit abzudecken hat von Weltspiegel über Unterhaltung über Sportschau, die politischen Magazine, über Kinderangebote und dergleichen mehr. (…)
So wie es der Programmdirektor geschildert hat, ist es glaube ich gut gelöst. Ich bin auch sehr glücklich darüber, dass das Silvesterkonzert in diesem Jahr erstmals beginnt mit unseren Klangkörpern, das Sinfonie-Orchester des Bayerischen Rundfunks wird dabei zum Zug kommen zu einer sehr guten Sendezeit. Und wir freuen uns, dass wir die Leistungsfähigkeit der Klangkörper über die nächsten Jahre im Ersten zeigen können.

Herr Herres, bei „Babylon Berlin“ ist mit Sky eine zweite Staffel vereinbart worden. Wird das Ergebnis der ARD-Ausstrahlung (der ersten Staffel), in Quoten, das künftige Verwertungsszenario bei Babylon Berlin beeinflussen? Sky ist glaube ich im großen Vorteil gewesen, über weniger zahlen aber früher senden. Und dann darf die ARD 12 Monate später senden. Ist das für die zweite Staffel anders geregelt?

Herres: Es klang in Ihrer Frage an, dass Sky in großem Vorteil ist, weil sie zuerst ausstrahlen: Wenn sie ein solches Projekt mit einem solchen Produktionsvolumen in Deutschland stemmen wollen, können Sie das nur in einer Partnerschaft mit vielen, die dazu beitragen. Das ist jenseits unser Regelbudgets, weit jenseits. Also haben wir eine Situation – die wir in Zukunft öfter haben werden – dass wir nicht mehr alle Rechte bei jeder Produktion zu 100 Prozent bei uns haben, sondern dass man in jedem Einzelfall gucken wird, was will man an Produkt, an Kreation auf die Beine stellen, und wie kann man das im Rahmen unserer Wirtschaftlichkeitsverpflichtung realisieren, dass wir in der obersten Liga von Qualität spielen, gleichzeitig aber mit unseren Budgets zurechtkommen. Das wird man nur in Partnerschaften künftig verstärkt realisieren können. Dann müssen Sie Rechte bewerten. Es ist kein Vorteil für Sky und kein Nachteil für uns, sondern eine völlig faire Partnerschaft wo man die Pay-Rechte, die ein solches Produkt kosten würde, ermittelt, und wir ermitteln, was wir normalerweise zahlen würden, wenn wir ein solches Produkt etwa als Lizenz erworben hätten. Es hätte auch sein können, dass es andere gemacht hätten und wir hätten es als Lizenz erworben. Genau zu den Konditionen haben wir vertraglich abgeschlossen und das wird auch für die nächste Staffel gelten. Da liegt es in der Logik, für einen Pay-Sender ist ein Produkt nach der Erstausstrahlung im Free-TV relativ wertlos, denn wir haben eine ganz andere Reichweite. Das kriegen sie nur in der Reihenfolge hin. Insofern war das eine ganz saubere Vertragsbasis, mit fairer Rechte-Beurteilung und auf der gleichen Grundlage haben wir die Gespräche geführt über die nächste Staffel und die wird es auch geben.

+++

*** Nachtrag zum Thema Playback in Schlagersendungen: ‚Live‘-Version und Radioversion von „KLUBBB3 – Einmal ist immer das erste Mal“ im Vergleich, das Voll-Playback lässt sich hier am gesprochenen Intro erkennen.

– Folgende Fragen wurden nach Ende der PK gestellt –

Herr Lorenz Wolf, Sie sind nicht nur GVK-Vorsitzender sondern auch Theologe. Ich möchte Sie als Theologen frage: Ist Voll-Playback im TV mit dem Achtem Gebot vereinbar? Oder steht es im Widerspruch dazu?

Wolf: Das ist etwas zu hoch angehängt. Die Menschen wissen ja, das Dinge auch Playback gespielt werden, glaube ich. Davon kann man heute nicht mehr ausgehen, dass jeder meint, dass das ein Live-Konzert ist.

Wie erwähnt wird aber zum Teil „live“ eingeblendet, auch wenn eine Band auf der Bühne steht, die nur Playback spielt. Ist so eine Art der Art der Darstellung mit dem Achten Gebot vereinbar?

Wolf: Ich glaube, dass sich das nicht so einfach mit Ja oder Nein beantworten lässt. Weil man sehr genau hinschauen muss, auf was sich das „live“ bezieht. Ist es eine Live-Sendung in der Einspieler sind? Und dann ist die Frage: Muss man es dann an der Stelle, wo es Einspieler sind, kennzeichnen.?

Gute Frage: Muss man es kennzeichnen, Ihrer Meinung nach?

Wolf: Die Frage kann ich so aus dem Stegreif nicht beantworten, weil ich ersteinmal die ganzen Präliminarien – ich bin auch Jurist, nicht nur Theologe –… Ich muss erstmal abschichten, was darf ich und was darf ich nicht. Da hilft ein Blick ins Gesetz, das ich jetzt nicht vorliegen habe. Gesetzestreue muss man natürlich einfordern. Wenn das Gesetz das zulässt, bin ich in der nächsten Stufe: Ist es eine Frage der Wahrhaftigkeit? Da sind wir nicht mehr im rechtlichen sondern im moralischen Bereich.

Ich interessiere mich nur für den moralischen Bereich, für das, was Sie als Theologe gelernt haben. Ist die erwähnte Darstellung mit Vollyplayback mit dem Achten Gebot vereinbar?

Wolf: Wenn mein Gegenüber weiß, wie solche Produktionen sind, kann ich voraussetzen, dass er klug genug ist, das richtig einzuordnen. Es ist Abwägungsfrage zu sagen, was darf ich und was darf ich nicht. Von daher ist ein Ja oder Nein nicht so einfach.

Für den Fall, dass die Zuschauer nicht wissen, wie die Produktionen ablaufen, ist dann das Playback mit dem 8. Gebot vereinbar?

Wolf: Wir haben im Kirchenrecht den 144, den Error Communis. Ich habe selber eine wissenschaftliche Arbeit über den Error geschrieben. Wann ist jemand im Irrtum: Wenn er es wissen könnte, wenn er es wissen müsste, wenn er es weiß? Und wenn sein Wissen falsch ist, und weil sein Wissen falsch ist, ist er im Irrtum. Da muss man die Grenze finden: Was ist Unwissenheit und was ist Irrtum? Ich darf nicht jemand bewusst in den Irrtum führen. Aber ich kann nicht verhindern, dass sich jemand im Irrtum befindet, von dem ich ausgehe, dass er nicht irrt.

++++

Herr Wilhelm, Sie haben eingangs, in Bezug auf die EU-Richtlinie gesagt „Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses kann zu weitgehend ausgelegt werden“. Nun wurde bekannt, dass die ARD-Intendanten und Gremien die vergangenen Tage im Berliner Hotel Waldorf-Astoria tagten. Können Sie die Kosten dazu offenlegen oder ist das ein Geschäftsgeheimnis?

Wilhelm: Das ist eine Thematik des RBB, immer der einladende Sender wählt den Ort aus. Sie haben gelesen, was der RBB gesagt hat: Dass sie im Moment keine eigenen Räume haben weil sie einen Wasserschaden haben.

Aber nochmal meine Frage: Können Sie die Kosten dazu offenlegen oder ist das ein Geschäftsgeheimnis?

Wilhelm: Ob die Kalkulationen von Hotels offengelegt werden können ist Sache der Hotels. Nicht von uns. Wenn wir eine Ausschreibung machen und unterschiedliche Anbieter bitten, ihr Angebot zu machen, damit wir es vergleichen können, ist es eine Sache, die der jeweilige, der die Kosten nennt, in so einer Ausschreibung beurteilen muss. Hotels legen, weil sie im Wettbewerb miteinander stehen, Wert darauf, dass ihre Angebote nicht offengelegt werden.

Sie sind von der öffentlichen Hand finanziert, können Sie zum Hotel nicht sagen, dass Sie das offenlegen müssen?

Wilhelm: Der RBB hat uns gegenüber gesagt, dass sie das günstigste Angebot genommen haben.

+++

Frau Schlesinger, kann der RBB die Kosten offenlegen für die Intendanten-Tagung oder ist das ein Geschäftsgeheimnis?

Patricia Schlesinger (Intendantin RBB): Schöne Frage, gute Frage. Wir können sagen, dass wir das günstigste genommen haben. Wir haben fünf eingeholt von Hotels, die die Kapazitäten für die Zimmer und vor allem für über 80 Menschen haben.

Justus Demmer (Pressesprecher RBB): Nein. Das ist die Vereinbarung die wir mit dem Waldorf-Astoria haben und die können wir nicht offenlegen. Ob das im Sinne der EU-Verordnung ein Geschäftsgeheimnis ist, darüber bin ich mir nicht im Klaren. Es ist so, dass wir uns bei solchen Verträgen verpflichten, aus Wettbewerbsgründen das nicht öffentlich zu machen.

Schlesinger: Aber Sie können ja recherchieren. Wir haben sehr günstige Konditionen, weil das Waldorf-Astoria uns unbedingt haben wollte.

Der Leser wird dieses „günstig“ nicht nachvollziehen können, wenn er keine Zahlen sieht.

Schlesinger: Fragen Sie das Waldorf-Astoria, vielleicht kriegen Sie von denen die Zahlen.

Demmer: Da greifen auch andere Kontroll-Mechanismen, die Rechnungshöfe, die Verwaltungsräte, die Revision, die sich das anguckt. Es ist nicht so, dass es der öffentlichen Kontrolle entzogen wäre. Da gibt es mindestens drei Instanzen, die sich das angucken. Und trotzdem werden wir die konkrete Zahl nicht öffentlich machen.

Schlesinger: Wir sind doch nicht wahnsinnig, wir machen doch nichts, was vor dem Verwaltungsrat, der eingebunden war, der eigenen Revision und dem Rechnungshof nicht standhält. Wir sind gehalten das günstigste Angebot zu nehmen. Das haben wir in dem Fall getan. Die Tatsache, dass wir angemietet haben, ist auch nicht ungewöhnlich. Alle zwei Jahre ist jede Anstalt mal dran und zufällig hat es uns mit einer großen Sitzung getroffen, denn nicht jede Sitzung ist mit den GVK-Mitgliedern. Die große Sitzung führt dazu, dass fast alle Häuser anmieten müssen, weil es wäre pekuniär betrachtet, nicht sehr logisch, wenn wir einen Konferenzraum vorhalten würden, der 80 Leute fast, den wir alle zwei Jahre einmal brauchen. Also mieten wir an. Wir haben das im Saarland so gehabt, in Mainz, im Sendegebiet des WDR im Hotel. Das ist nichts Ungewöhnliches. Das Verfahren ist auch nichts Ungewöhnliches. Es wird geguckt, wer hat die Kapazitäten, wer hat die technische Ausrüstung, wer hat die Hotelzimmer. Wir haben fünf Häuser angeschrieben, zwei haben abgesagt, weil sie voll waren und drei haben Angebote geschickt.

Könnten Sie den Hotels nicht sagen: Wir mieten bei Ihnen, wenn wir die Kosten offenlegen dürfen?

Schlesinger: Beim nächsten Mal machen wir das. Aber ich sage Ihnen: Recherche hilft. Wir dürfen es nicht sagen, aber Recherche hilft.

14 Kommentare zu “Gewährleistung von Vielfalt”

  1. Ulli Wilhelm (RBB-Netz) |

    Hiermit untersage ich die weitere Veröffentlichung dieses Textes.

    Antworten
  2. Eva |

    Hallo Herr Buhre,
    Sie schreiben, es kommentiert hier eh niemand. Warum veröffentlichen Sie die Texte dann, wenn sich sowieso niemand dafür interessiert?

    Antworten
  3. Anatoli |

    Früher gab es hier mal Interviews zu lesen.
    Jetzt nur noch Abschriften von Pressekonferenzen oder reinkopierte Pressemitteilungen. Was ist denn los mit euch?

    Antworten
  4. Sascha |

    „Ist es fair, wenn Leute dafür in den Knast müssen, dass Ex-Intendanten eine hohe Pension erhalten?“

    Ernst gemeint?
    Wie niveaulos ist das denn jetzt? So ein Schwachsinn!!

    Antworten
  5. Angelique (RBB-Netz) |

    „Ich ziehe meine Schlüsse…“

    Sie sind nicht nur Journalist, sondern auch Detektiv. Kompliment :-)
    Ich kann für mich jedenfalls sagen, dass ich nur eine Person bin. Alles andere würde mir ehrlich gesagt auch Angst machen.

    Aber zum Thema:
    „Kritische Fragen“ sind der neue Euphemismus für eine Schmutzoffensive? Überprüfen Sie doch mal selbst, wie oft Sie auf ARD-Pressekonferenzen gehen und wie intensiv Sie sich andererseits mit anderen Themen befassen. Als ob es keine anderen Themen gäbe… Oh Schande…

    Antworten
  6. Sabine (RBB-Netz) |

    Wer führt Selbstgespräche? Ich nicht.

    Sorry, wenn Sie nicht mit Kritik umgehen können.
    Das journalistische Ziel dieser hilflos verschiftlichten PKs wurde bisher dennoch nicht deutlich.

    Ich werde Sie auch nicht anrufen, um danach zu fragen.

    Antworten
  7. Angelique (RBB-Netz) |

    „Ich interessiere mich nur für den moralischen Bereich, für das, was Sie als Theologe gelernt haben. Ist die erwähnte Darstellung mit Vollyplayback mit dem Achten Gebot vereinbar?“

    Wer hat etwas von solchen Fragen? Das ist doch bissl Quatsch alles hier, oder? Ich erkenne nicht mal den Witz.

    Antworten
  8. Angelique (RBB-Netz) |

    Recherche hilft. Patricia Schlesinger bringt es mal wieder auf den Punkt.

    Antworten
  9. Sabine (RBB-Netz) |

    Hallo Herr Buhre, haben Sie nichts anderes zu tun, als zu ARD-Pressekonferenzen zu gehen? Welches journalistische Ziel verfolgen Sie damit?

    Antworten
    1. Angelique (RBB-Netz) |

      Ich frag mich das seit Monaten :-)))

      Antworten
      1. Sabine (RBB-Netz) |

        Herr Buhre arbeitet regeömäßig gegen den ÖR-Rundfunk. Das ist bekannt. Nur seine Motive legt er nicht offen.

        Antworten
        1. Jakob Buhre Artikelautor|

          Hallo, ich habe Ihnen ja schon mal geschrieben, dass Sie mich gerne anrufen können, wenn Sie Fragen haben. Also hier nochmal das Angebot: Melden Sie sich persönlich dann antworte ich Ihnen sehr gerne auf Ihre Fragen. Dass Sie hier unter verschiedenen Nutzernamen Selbstgespräche führen bringt niemanden weiter.

          Eins schon mal vorwerg: Dass ich gegen den ÖR arbeite ist völliger Quatsch. Planet Interview hat hunderte Interviews zu TV-Sendungen veröffentlicht, die vom ÖR produziert wurden. Außerdem werden hier nur Fragen gestellt und keine Werturteile gefällt. Und die ÖR-Verantwortlichen haben die Möglichkeit, zu ihrer Arbeit Stellung zu beziehen. Es gibt außerhalb der ÖR-eigenen Veröffentlichungen vermutlich gar keine andere Plattform, die den Äußerungen der ÖR-Verantwortlichen so viel Platz einräumt.

          Antworten
          1. Angelique (RBB-Netz) |

            Haben Sie Belege für Ihre Behauptungen, Herr Buhre?

          2. Jakob Buhre Artikelautor|

            Ach, es kommentieren ja nicht sooo viele Leute hier, da ziehe ich aus der schnellen zeitliche Abfolge von Kommentaren im gleichen Tonfall natürlich meine Schlüsse.
            Aber machen Sie weiter, wenn Ihnen das was bringt, egal ob Sie nun viele Personen oder nur eine sind. Ich lösche Ihre Kritik ja auch nicht. Ich tue mich nur schwer, hier Fragen von anonymen Leuten zu beantworten und biete Ihnen daher gerne ein persönliches Gespräch an.

            Kritische Fragen zu stellen sehe ich jedenfalls nicht als schlechten Journalismus an. Und was konkret den ÖR betrifft gebe ich in weiten Teilen nur Fragen weiter, die überall im Netz in Kommentarspalten stehen: Wie werden dort die 8 Mrd pro Jahr ausgegeben, wofür, warum? Wird der ÖR seinem Auftrag gerecht? Ist es fair, wenn Leute dafür in den Knast müssen, dass Ex-Intendanten eine hohe Pension erhalten? Warum verdienen Intendanten ein Vielfaches von dem was ein Ministerpräsident verdient? Warum gelten für den ÖR nicht die Transparenzregeln die auch für jeden Politiker gelten? usw usf.

            Wenn Sie Fan des ÖR sind ist das genauso berechtigt, ich bin auch Fan von einigen Angeboten des ÖR. Wie gesagt, Sie finden auf Planet Interview auch diverse Interviews mit Protagonisten aus ÖR-Sendungen. Aber das schließt für mich nicht aus, den ÖR-Verantwortlichen auch kritische Fragen zu stellen.

            Kritische Fragen sind laut Nikolas Blome „essentieller Bestandteil“ einer funktionierenden Demokratie. Ich mache anderen Journalismus als Blome, aber in diesem Punkt stimme ich ihm zu.

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