UPDATE: RKI zu Interessenkonflikt Genexpress und Vergabe von FFP2-Masken

Update 27.11.: Das RKI hat auf meine schriftliche Nachfrage Stellung genommen zur Verbindung des Mitarbeiters Dr. Heinz Ellerbrok zur Firma GenExpress GmbH:

„Zunächst: Herr Ellerbrok ist kein Abteilungsleiter, sondern – und das auch erst seit 2019 – Leiter des Fachgebiets „Public-Health-Laborunterstützung“, im Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz.
Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 TVöD Bund haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber Nebentätigkeiten gegen Entgelt (also gegen Geld oder geldwerte Vorteile, zu denen auch Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung zählen) rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Die wirtschaftliche Beteiligung an einem Unternehmen, wie z.B. die Inhaberschaft von Geschäftsanteilen einer GmbH, ist keine Tätigkeit gegen Entgelt und daher nicht gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD anzeigepflichtig.
Nebentätigkeitsanzeigen i.S. d. § 3 Absatz 3 Satz 1 TVöD, d.h. Anzeigen einer Nebentätigkeit gegen Entgelt, von Herrn Ellerbrok liegen dem RKI nicht vor.
Dem RKI ist seit 2008 bekannt, dass Herr Ellerbrok Gesellschafter der GenExpress Gesellschaft für Proteindesign mbH ist. Herr Ellerbrok hat das RKI damals entsprechend informiert.
Zur Vermeidung von Interessenkollisionen wurde Herr Ellerbrok bereits seinerzeit durch die Institutsleitung angewiesen,
a) zukünftig im Falle einer gleichzeitigen Beteiligung des RKI und der GenExpress Gesellschaft für Proteindesign mbH an Konsortien, z.B. an Verbundvorhaben, die durch das BMBF gefördert werden, nicht als Projektleiter tätig zu werden und
b) nicht bei Bestellungen, die das RKI ggf. bei der Firma GenExpress Gesellschaft für Proteindesign mbH tätigt, mitzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Susanne Glasmacher
Pressesprecherin“

Zu der Verbindung ist auch ein Artikel auf handelsblatt.com erschienen.

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Hier eine Abschrift meiner Fragen beim Pressebriefing des Robert Koch-Instituts am 19.11.2020.

Herr Wieler, ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses hat kürzlich dargelegt, dass das RKI, bzw. ein Abteilungs-Leiter des RKI, Dr. Heinz Ellerbrok, Gesellschafter einer Genexpress GmbH ist, die Standards für PCR-Tests liefert und auch für den Corona-Testproduzenten TIB Molbiol arbeitet.
Zum einen: Können Sie diese Verbindung bestätigen?
Zum anderen, ganz allgemein gefragt: Bestünde ein Interessenkonflikt, wenn ein Mitarbeiter aus Ihrem Haus auf dem Feld der Corona-Tests geschäftlich unterwegs ist?

Wieler: Zunächst muss ich Ihnen gestehen, dass ich nicht voll sprachfähig bin, ich habe von dem Vorwurf gehört, aber tatsächlich habe ich das nicht weiter verfolgt, das verfolgt unsere Rechtsabteilung, ich bin noch nicht sprachfähig, ich habe dazu keine aktuelle Information.
Der zweite Aspekt: Klar, das geht nicht. Wir haben ganz klare Compliance-Regeln am Institut, das ist auch einer der Gründe, ganz klar aus meiner Sicht auch eine Stärke dieses Instituts, dass wir eben nicht regulatorische Aufgaben haben, damit wir in solche Konflikte gar nicht kommen, auch wenn es um Impfstoffzulassung geht oder so. Wir machen nur Empfehlungen auf wissenschaftlicher Basis. Ein solcher Interessenkonflikt ist nicht akzeptabel und es tut mir Leid dass ich Ihnen jetzt nicht volle Auskunft geben kann. Aber wir sind uns des Vorwurfs bewusst, wir gehen ihm nach, aber ich habe noch nicht die Lösung dafür. Prinzipiell haben wir Compliance-Regeln, die es unmöglich machen, dass so etwas passieren sollte, ganz klar.

In Bremen werden jetzt FFP2-Masken kostenlos an Menschen über 65 ausgegeben. Halten Sie das für sinnvoll? Und diese Maßnahme kommt sehr spät. Hat sich das RKI über den Sommer für so einen Schritt eingesetzt, dass FFP2-Masken in die vulnerablen Gruppen kommen, vielleicht auch kostenlos?

Wieler: Es gib von Hygiene-Fachleuten, u.a. von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie zum Tragen von FFP2-Masken sehr klare Hinweise. FFP2-Masken sind prinzipiell für den professionellen Gebrauch, im Krankenhausumfeld oder auch in der Chip-Industrie werden FFP2-Masken getragen, womit man die Chip-Produkte schützen will. Das Tragen von FFP2-Masken ist nur dann hilfreich und funktional, wenn diese Masken angepasst sind an die Träger und damit dann garantiert ist, dass keine Tragefehler durchgeführt werden und dass der Schutz der Maske umfänglich gegeben ist. Der zweite Aspekt ist: Das Tragen dieser Masken ist, zumindest wenn sie kein Ausatemventil haben, ein relevanter Atemwiderstand. Dazu gibt es klare Hinweise oder Empfehlungen, dass wirklich getestet werden muss, ob die Personen, denen diese FFP2-Masken gegeben werden, ob die diese auch wirklich tragen können. Und da gibt es klare Hinweise, dass wenn sie das können, dass sie das nur gewisse Zeiten tragen dürfen.
Um es kurz zu machen: Das muss unter ärztlicher Aufsicht geschehen. Sonst hat man vielleicht eine Maske, aber sie wird gar nicht richtig getragen oder angewendet. Das ist die klare Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie und sie finden auch auf unserer Website entsprechende Hinweise.

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